Um lästige Auseinandersetzungen mit dem Nachbarn zu vermeiden, raten wir die Grenzabstände einzuhalten.
Im Folgenden finden Sie Auszüge aus dem vom Justizministerium NRW herausgegebenen Nachbarrechtgesetz:
Folgende Abstände sind einzuhalten:
mit Bäumen außer Obstgehölzen, und zwar
- stark wachsenden Bäumen, insbesondere der Rotbuche und sämtlichen Arten der Linde, der Platane, der Rosskastanie, der Eiche und der Pappel: 4m
- alle übrigen Bäume: 2m
mit Ziersträuchern, und zwar
- stark wachsende Ziersträucher, insbesondere dem Feldahorn, dem Flieder, dem Goldglöckchen, der Haselnuss, den Pfeifenstrauch : 1m
- alle übrigen Ziersträucher: 0,50 cm
mit Obstgehölzen, und zwar
- Kernobstbäumen, soweit sie auf stark wachsenden Unterlagen veredelt sind, sowie Süßkirschbäume, Walnussbäumen und Esskastanienbäumen: 2m
- Kernobstbäume, soweit sie auf mittelstark wachsenden Unterlagen veredelt sind, sowie Steinobst, ausgenommen die Süßkirschbäume: 1,50 m
- Kernobstbäumen, soweit sie auf schwach wachsende Unterlagen veredelt sind: 1m
- Brombeeren: 1m
- alle übrigen Beerenobststräucher: 0,50 cm