Grenzabstände zum Nachbarn

Um lästige Auseinandersetzungen mit dem Nachbarn zu vermeiden, raten wir die Grenzabstände einzuhalten.
Im Folgenden finden Sie Auszüge aus dem vom Justizministerium NRW herausgegebenen Nachbarrechtgesetz:

Folgende Abstände sind einzuhalten:

mit Bäumen außer Obstgehölzen, und zwar
  1. stark wachsenden Bäumen, insbesondere der Rotbuche und sämtlichen Arten der Linde, der Platane, der Rosskastanie, der Eiche und der Pappel: 4m
  2. alle übrigen Bäume: 2m
mit Ziersträuchern, und zwar
  1. stark wachsende Ziersträucher, insbesondere dem Feldahorn, dem Flieder, dem Goldglöckchen, der Haselnuss, den Pfeifenstrauch : 1m
  2. alle übrigen Ziersträucher: 0,50 cm
mit Obstgehölzen, und zwar
  1. Kernobstbäumen, soweit sie auf stark wachsenden Unterlagen veredelt sind, sowie Süßkirschbäume, Walnussbäumen und Esskastanienbäumen: 2m                                                                             
  2. Kernobstbäume, soweit sie auf mittelstark wachsenden Unterlagen veredelt sind, sowie Steinobst, ausgenommen die Süßkirschbäume: 1,50 m                                                                                               
  3. Kernobstbäumen, soweit sie auf schwach wachsende Unterlagen veredelt sind: 1m
  4. Brombeeren: 1m
  5. alle übrigen Beerenobststräucher: 0,50 cm
Hecken
  1. Hecken von über 2m Höhe müssen einen Grenzabstand von mindestens 1m und
  2. Hecken von bis zu 2m Höhe einen Abstand von 0,50 m einhalten.

    Der Abstand wird hier nicht von der Mitte des Stammes, sondern von der dem Nachbarn zugekehrten Seitenfläche der Hecke aus gemessen.

    Eine bestimmte Höhenbegrenzung schreibt das Nachbarschaftsgesetz nicht vor.

    Die Beseitigung einer Anpflanzung, die die erforderlichen Abstände nicht einhält, kann nicht mehr verlangt werden, wenn die Nachbarin oder der Nachbar nicht binnen 6 Jahre nach Anpflanzung Klage auf Beseitigung erhoben hat.

Zurück

Pflanzen Mohr

Bonner Landstraße 100
50996 Köln-Hahnwald

Wir sind Mitglied

Seit fast 60 Jahren sind wir als anerkannte BdB Markenbaumschule tätig.

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr.: 8.00 - 18.30 Uhr
Samstags: 8.00 - 16.00 Uhr

©2024 Pflanzen Mohr